+++ Aktuelles Corona +++
Liebe Clubmitglieder,
mit Datum vom 28.05.2021 tritt eine neue CoronaSchutzVO in Kraft. Ich möchte euch hier einen Überblick über die geltenden Regelungen geben.
Inzidenz zwischen 100 - 50:
- Einzelspiel erlaubt
- Doppel unter Beachtung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen (max. 2 Haushalte + Genese und Geimpfte) erlaubt
- Einhaltung der Mindestabstände
- Nutzung von Gemeinschaftsräumen unzulässig (auch nicht zum Kühlen von Getränken)
- Nutzung von Umkleidekabinen und Duschen ist unzulässig
- Auf der Terrasse dürfen sich Personen unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen (max. 2 Haushalte + Genese und Geimpfte) aufhalten
Inzidenz zwischen 50 - 35:
- Einzelspiel erlaubt
- Doppelspiel erlaubt
- Einhaltung der Mindestabstände
- Nutzung von Gemeinschaftsräumen unter Einhaltung allgemeinen Hygieneanforderungen und der Mindestabstände
- Nutzung von Umkleidekabinen und Duschen unter Einhaltung allgemeinen Hygieneanforderungen und der Mindestabstände
- Auf der Terrasse dürfen sich Personen unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen (max. 3 Haushalte + Genese und Geimpfte oder 10 Personen mit Test aus beliebig vielen Haushalten) aufhalten
Sollte die Inzidenz im Kreis Warendorf weiterhin unter dem Wert von 50 bleiben, treten die unteren Regelungen (Inzidenz zwischen 50 - 35) am Montag, 31.05.2021 in Kraft.
Wir bitten euch eindringlich, dass diese Vorgaben eingehalten werden.
Mit tennisportlichen Grüßen
Nils Kutscher
Schriftführer





